Interaktives Forum, 21.02.2025 (11.00 - 12.00 Uhr)
Zielgruppe: Mitglieder des BDU-Arbeitskreises HR
Seit 2013 ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 und §6 des Arbeitsschutzgesetztes für Unternehmen aller Größen und Branchen verpflichtend. Dabei lässt der Gesetzgeber viele Details zur Umsetzung offen. Das erlaubt Flexibilität im Unternehmen, schafft aber auch Unsicherheit. Immer wieder stellen wir fest, dass Unternehmen Sorge haben, die berühmte „Büchse der Pandora“ zu öffnen und dabei im schlechtesten Fall festzustellen, dass sie der identifizierten Belastungen und Beanspruchungen nicht Herr werden können. Natürlich spielt hier das entsprechende Erwartungsmanagement eine zentrale Rolle, denn: wenn Mitarbeitende befragt werden, sollten aus den Antworten relevante Maßnahmen erwachsen, die die Arbeitssituation nachhaltig verbessern.
Wir freuen uns, mit der Geschäftsführerin des auf Arbeitsschutz spezialisierten Unternehmens Favox, Frau Nina Brinkmann, eine Topreferentin gewonnen zu haben.
https://www.linkedin.com/in/nina-brinkmann-6139414/
Über folgendes werden wir beim Webinar am 21.02.2025 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr sprechen:
• Rechtliche Grundlagen & Fakten zur Pflicht der Durchführung
• Relevanz für Beratungsunternehmen
• Beispiel-Prozess für die praktische Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
• Best-Practice-Beispiel
• Chancen und Mehrwerte für Unternehmen
Anmeldung
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